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   VG Regensburg, 19.01.2012 - RN 5 K 11.191   

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https://dejure.org/2012,3349
VG Regensburg, 19.01.2012 - RN 5 K 11.191 (https://dejure.org/2012,3349)
VG Regensburg, Entscheidung vom 19.01.2012 - RN 5 K 11.191 (https://dejure.org/2012,3349)
VG Regensburg, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - RN 5 K 11.191 (https://dejure.org/2012,3349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vermögensausgleich; durch beamteten Tierarzt erstellte rechtswidrige Genusstauglichkeitserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus VG Regensburg, 19.01.2012 - RN 5 K 11.191
    Das Bundesverwaltungsgericht (14.8.1986 NVwZ 1987, 44) hat dazu ausgeführt, die (wortgleiche) Vorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG beruhe auf der Erwägung, dass die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Begünstigenden zurückzuführende Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Behörde, sondern im Verantwortungsbereich des Begünstigten habe, so dass dessen Vertrauen nicht schutzwürdig sei.

    Soweit die Klägerin vortragen lässt, es sei hier hoheitliche Aufgabe des beamteten Tierarztes insbesondere gemäß § 1 Abs. 1 a BSE-Untersuchungsverordnung anhand des Geburtsdatums/Alters von Rindern und anhand von deren Herkunftsland zu klären, ob eine Testpflicht besteht, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht (14.8.1986 a.a.O.) insoweit ausgeführt hat:.

  • VG Regensburg, 19.01.2012 - RN 5 K 10.1486

    Verkehrsverbot für Bestandteile eines Rindes ohne erforderlichen BSE-Test;

    Auszug aus VG Regensburg, 19.01.2012 - RN 5 K 11.191
    Im Verfahren RN 5 K 10.1486 erhob die Klägerin am 16.8.2010 Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes R... vom 16.7.2010 zuletzt betreffend die Ziffern 1, 1.1, 1.2, 2, 2.2 sowie insoweit Ziffer 4 und Ziffer 5.

    Beigezogen wurde die Gerichtsakte RN 5 K 10.1486.

  • BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09

    Genusstauglichkeitsbescheinigung; Rindfleisch; Schlachttieruntersuchung;

    Auszug aus VG Regensburg, 19.01.2012 - RN 5 K 11.191
    Diese ist nur dann durchzuführen, soweit kein Ausschlussgrund nach Art. 48 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG besteht (Bundesverwaltungsgericht 28.1.2010 3 C 17.09).
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